Umgangsrecht

Nach einer Trennung ist in jedem Fall der Kontakt des Kindes zu seinen Eltern zu klären (Umgangsrecht). In der Regel wird das Kind von einem Elternteil weiter versorgt. Für das Kind ist es gerade nach einer Trennung wichtig nicht den Kontakt zu dem anderen Elternteil zu verlieren.

Diese Kontakte sollten in regelmäßigen Abständen stattfinden und von den Eltern zuverlässig eingehalten werden. Gerade darüber entsteht häufig Streit und öfter bedarf es Hilfe von Außen um hier eine Einigung herbeizuführen. Dies kann Teil der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der sonstigen Trennungs- oder Scheidungsauseinandersetzung sein. Auch das Jugendamt kann hier behilflich sein, eine Regelung zwischen den Eltern zu treffen.

Manchmal sind die Fronten jedoch so verhärtet, daß eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden muß, bzw. eine falsche gerichtliche Entscheidung verhindert werden muß. Hier ist die Unterstützung eines Anwaltes ratsam.

Detlev Manger